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Kanzlei Muster (fiktive Beispielkanzlei) · Kanzleileitung

Honorarrichtlinie und Auftragsannahme

Auftragsannahme (Neumandate)

  1. Erstkontakt: Anliegen, Steuerart, betroffene Jahre, Fristen, Rechtsform, Umsatzgröße erfassen.
  2. Konfliktprüfung (bestehende Mandate, Gegenparteien).
  3. Identifizierung nach Geldwäschegesetz vor Beginn der Tätigkeit (Ausweiskopie, bei Gesellschaften Transparenzregisterauszug).
  4. Erstgespräch 30 Minuten, per Video oder in der Kanzlei. Kostenfrei nur bei anschließender Mandatierung.
  5. Schriftliche Auftragsbestätigung mit Vergütungsvereinbarung, Vollmacht (inkl. Empfangsvollmacht Finanzamt) und Datenschutzhinweisen.

Vergütung

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für laufende Finanzbuchhaltung und Lohn vereinbaren wir monatliche Pauschalen ausschließlich über eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV), Laufzeit mindestens ein Jahr. Hinweis intern: Die frühere Pauschalvergütung nach § 14 StBVV ist weggefallen – alte Mandatsverträge mit Verweis auf § 14 StBVV bei der nächsten Verlängerung umstellen.

Kanzleiregeln (Richtwerte, keine Zusage an Mandanten ohne Rücksprache):

Mandate, die wir nicht annehmen