Auftragsannahme (Neumandate)
- Erstkontakt: Anliegen, Steuerart, betroffene Jahre, Fristen, Rechtsform, Umsatzgröße erfassen.
- Konfliktprüfung (bestehende Mandate, Gegenparteien).
- Identifizierung nach Geldwäschegesetz vor Beginn der Tätigkeit (Ausweiskopie, bei Gesellschaften Transparenzregisterauszug).
- Erstgespräch 30 Minuten, per Video oder in der Kanzlei. Kostenfrei nur bei anschließender Mandatierung.
- Schriftliche Auftragsbestätigung mit Vergütungsvereinbarung, Vollmacht (inkl. Empfangsvollmacht Finanzamt) und Datenschutzhinweisen.
Vergütung
Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für laufende Finanzbuchhaltung und Lohn vereinbaren wir monatliche Pauschalen ausschließlich über eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV), Laufzeit mindestens ein Jahr. Hinweis intern: Die frühere Pauschalvergütung nach § 14 StBVV ist weggefallen – alte Mandatsverträge mit Verweis auf § 14 StBVV bei der nächsten Verlängerung umstellen.
Kanzleiregeln (Richtwerte, keine Zusage an Mandanten ohne Rücksprache):
- Einkommensteuererklärung Angestellte ohne Vermietung: in der Regel Mittelgebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV.
- Prüfung eines Steuerbescheids: § 28 StBVV (Zeitgebühr); bei laufenden Mandaten im Rahmen der Erklärung enthalten.
- Einspruch gegen einen Bescheid: Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40 StBVV); einfache Einsprüche aufgrund offensichtlicher Fehler des Finanzamts im Rahmen eines bestehenden Mandats werden nicht gesondert berechnet.
- Kostenvoranschläge immer schriftlich, mit Hinweis auf Gegenstandswert und Gebührenrahmen.
Mandate, die wir nicht annehmen
- Strafbefreiende Selbstanzeigen ohne Einbindung eines Berufsträgers mit Fachberater-Qualifikation.
- Mandate mit Abgabefrist unter 10 Werktagen ohne Freigabe der Kanzleileitung.