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Kanzlei Muster (fiktive Beispielkanzlei) · Sekretariat / Mandantenservice

Mandanten-FAQ – Unterlagen für die Einkommensteuererklärung

Bis wann brauchen wir Ihre Unterlagen?

Kanzleiregel: Unterlagen für die Einkommensteuererklärung des Vorjahres bitte bis spätestens 31. März einreichen. Später eingehende Unterlagen bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs; eine Bearbeitung vor dem gesetzlichen Fristende können wir dann nicht garantieren.

Wie reichen Sie Unterlagen ein?

Bevorzugt digital über das Mandantenportal (DATEV Unternehmen online / DATEV Upload mobil). Papierbelege nur in Kopie, keine Originale per Post. Bitte eine Datei pro Beleg, aussagekräftiger Dateiname (z. B. "2025_Handwerkerrechnung_Bad.pdf").

Checkliste Einkommensteuer (Angestellte)

Checkliste Einkommensteuer (Vermietung)

Wann kommt mein Steuerbescheid?

Das hängt von der Bearbeitung beim Finanzamt ab; darauf haben wir keinen Einfluss. Sobald der Bescheid bei uns elektronisch eingeht, prüfen wir ihn innerhalb von 10 Werktagen und melden uns, wenn Abweichungen bestehen.