Bis wann brauchen wir Ihre Unterlagen?
Kanzleiregel: Unterlagen für die Einkommensteuererklärung des Vorjahres bitte bis spätestens 31. März einreichen. Später eingehende Unterlagen bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs; eine Bearbeitung vor dem gesetzlichen Fristende können wir dann nicht garantieren.
Wie reichen Sie Unterlagen ein?
Bevorzugt digital über das Mandantenportal (DATEV Unternehmen online / DATEV Upload mobil). Papierbelege nur in Kopie, keine Originale per Post. Bitte eine Datei pro Beleg, aussagekräftiger Dateiname (z. B. "2025_Handwerkerrechnung_Bad.pdf").
Checkliste Einkommensteuer (Angestellte)
- Lohnsteuerbescheinigung (liegt uns in der Regel elektronisch vor – bitte trotzdem kurz bestätigen, ob mehrere Arbeitgeber)
- Nachweise zu Fahrten zur Arbeit: Anzahl Arbeitstage, einfache Entfernung, Homeoffice-Tage
- Arbeitsmittel über 50 EUR (Rechnungen)
- Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufsverbände
- Kranken- und Pflegeversicherung (elektronisch übermittelt – Abweichungen melden)
- Riester/Rürup-Verträge, Spendenbescheinigungen
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnung UND Zahlungsnachweis per Überweisung (Barzahlung wird nicht anerkannt, § 35a Abs. 5 EStG)
- Kinder: Kita-Beiträge, Schulgeld, Steuer-ID der Kinder
- Änderungen: Heirat, Trennung, Umzug, Geburt, neue Bankverbindung
Checkliste Einkommensteuer (Vermietung)
- Mieteinnahmen je Objekt, Nebenkostenabrechnungen
- Darlehenszinsen (Jahreskontoauszug der Bank)
- Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung
- Erhaltungsaufwand (Rechnungen) – Anschaffungsnahe Herstellungskosten werden von uns geprüft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
- Bei Neuanschaffung: Kaufvertrag, Aufteilung Grund und Boden / Gebäude
Wann kommt mein Steuerbescheid?
Das hängt von der Bearbeitung beim Finanzamt ab; darauf haben wir keinen Einfluss. Sobald der Bescheid bei uns elektronisch eingeht, prüfen wir ihn innerhalb von 10 Werktagen und melden uns, wenn Abweichungen bestehen.